ESRS · S1–S4
Vier Personengruppen der sozialen ESRS-Standards
Bestimmen Sie anhand der doppelten Wesentlichkeit und des maßgeblichen Berichtszeitraums, welche Angabepflichten gelten: S1 eigene Belegschaft, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S3 betroffene Gemeinschaften und S4 Verbraucher und Endnutzer.