Vier Personengruppen der sozialen ESRS-Standards

Bestimmen Sie anhand der doppelten Wesentlichkeit und des maßgeblichen Berichtszeitraums, welche Angabepflichten gelten: S1 eigene Belegschaft, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S3 betroffene Gemeinschaften und S4 Verbraucher und Endnutzer.

S1

Eigene Belegschaft

S2

Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

S3

Betroffene Gemeinschaften

S4

Verbraucher und Endnutzer